Im Dezember 2020 verteilte dbl, dba und dbs den abgeschlossenen Versorgungsvertrag mit dem GKV-Spitzenverband an alle Mitglieder. Dem Vertrag – mit fünf Anlagen und drei Anhängen wurde aber nicht von allen Berufsverbänden zugestimmt, und es kam zu einem Schiedsverfahren. Die Diskussionen galten grundsätzlich den Vergütungen. Dennoch wurden einige treffende Regelungen bezüglich Online-Fortbildungen etabliert.
Kurz zusammengefasst sind sie folgende:
- Man darf Fortbildungspunkte für Online-Seminare vergeben.
- Online-Seminare müssen genau die selben Bedingungen wie die Präsenz-Seminare erfüllen.
- Alle Online-Seminare müssen live und interaktiv sein. Alle Teilnehmer müssen von allen sichtbar und hörbar sein. Alle müssen vor dem Seminar mit Namen angemeldet sein.
- Bei Präsenz-Seminaren darf die Referentin 1 Fortbildungspunkt für 45 Minuten vergeben.
- Bei Online-Seminaren darf die Referentin 1 Fortbildungspunkt für 90 Minuten vergeben.
- Nicht mehr als die Hälfte der gesamten Fortbildungspunkte dürfen von Online-Seminaren und -Veranstaltungen sein.
Da stand es: Für Online-Seminare bekommt man die Hälfte der Fortbildungspunkte. Nirgendwo konnte ich eine Erklärung finden. Auch wenn es nicht direkt gesagt wurde, impliziert diese Vergebung der Fortbildungspunkte, dass Online-Fortbildungen nur halb so viel wert wie Präsenz-Seminare sind.
Es ist unerklärlich, warum die Online-Version einer Fortbildung von der gleichen Referentin mit dem gleichen Inhalt nur halb so viel wert ist, wie die Präsenz-Version. In der Coronazeit haben viele Referentinnen und Referenten uns einen großen Gefallen getan, indem sie sich die Mühe gemacht haben, ihre Präsentationen für ein Online-Medium zu adaptieren. Gegen Ende 2020 haben sich einige Teilnehmerinnen bei mir bedankt, dass ich meine Seminare durchgeführt habe. Alle Präsenz-Seminare wurden abgesagt.
Das Virtuelle Institut für Neurolinguistik wurde als Stützpunkt für alle Sprachtherapeuten, die neurologische Patienten behandeln, gegründet. Die Qualität unserer Fortbildungen sowie unserer Therapiematerialien und unserer Beratung hat die höchste Priorität.
Zu meinen eigenen Qualifikationen zählen ein Doktortitel in Neurolinguistik von der Universität Boston, 35 Jahre Erfahrung als Dozentin, Forscherin und Sprachtherapeutin. Ich bin eine Humboldt-Stipendiatin und Mitglied in GAB, DGNKN, dbs und Evidenzbasierte Medizin. Ich habe Artikel über Textverarbeitung, Kohäsion, Kohärenz, und Agrammatismus in u.a. Brain and Language, in Cortex und in Journal of Neuropsychology veröffentlicht, und ich bin Co-Autor von ArtikuList (NAT-Betke et al., 2010).
Von 2007 bis 2014 habe ich zusammen mit meinen Kolleginnen in Bernkastel-Kues die Serie von Präsenz-Fortbildungen „Neurologie in der Sprachtherapie, Bausteine zum kompetenten Handeln“ durchgeführt. Für unsere Seminare bekam man damals einen Punkt für 45 Minuten Fortbildung. Meine jetzigen Fortbildungen sind zum Teil ergänzte und verbesserte Versionen dieser Präsenz-Seminare. Dieses Jahr muss ich jedoch 90 Minuten leisten und meine Teilnehmer müssen 90 Minuten bezahlen für denselben Punkt, nur weil wir sie online gemacht haben. Das ist unfair für mich und unfair für die Teilnehmer. Diese Regelung diskriminiert Eltern mit kleinen Kindern und alleinerziehende Elternteile (die am Wochenende nicht ohne die Kinder wegfahren dürfen). Junge Kolleginnen und neue Praxisgründer können auf Grund ihrer finanziellen Lage an weniger Fortbildungen teilnehmen.
Ich glaube nicht, dass diese weitreichenden Konsequenzen bedacht wurden, als Anhang 4 des Vertrages zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Sprachtherapeuten zu Stande kam. Ich glaube auch nicht, dass die Verbände jemanden (wirklich) schädigen wollten. Es ist aber nun der Fall, und ich hoffe, dass Anhang 4 bald geändert wird. Eine Fortbildungsmaßnahme sollte genehmigt werden oder nicht. Klar ist aber, dass niemand es verdient hat, die halbe Belohnung für die ganze Leistung zu bekommen.